Die Firmenpensionszusage für die Geschäftsleitung
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Durch das direkte Leistungsversprechen seitens des Unternehmens an die Geschäftsleitung wird eine bedarfsgerechte betriebliche Vorsorge getätigt. Nicht kalkulierbare, existenzbedrohende Ereignisse, wie etwa Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod, werden durch den Betrieb abgesichert. Die Verpflichtung wird an einen Versicherer ausgelagert, somit verbleiben keine betriebsfremden Risiken mehr im Unternehmen.
Ein Beispiel
Mann, 45 Jahre, Pensionsalter 65 Jahre, Einkommen Brutto EUR 5.000,00 Annahme Höchstpension
Monatlicher Nettobezug bei Pensionsantritt | 3.100,00 |
monatliche Nettopension vom Staat | 1.400,00 |
Fehlbetrag in der Pension | 1.700,00 |
Die Absicherung dieser Pensionslücke erfolgt durch eine Firmenpensionszusage.