für Unternehmer

Die Firmenpensionszusage für die Geschäftsleitung

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Durch das direkte Leistungsversprechen seitens des Unternehmens an die Geschäftsleitung wird eine bedarfsgerechte betriebliche Vorsorge getätigt. Nicht kalkulierbare, existenzbedrohende Ereignisse, wie etwa Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod, werden durch den Betrieb abgesichert. Die Verpflichtung wird an einen Versicherer ausgelagert, somit verbleiben keine betriebsfremden Risiken mehr im Unternehmen.

Ein Beispiel

Mann, 45 Jahre, Pensionsalter 65 Jahre, Einkommen Brutto EUR 5.000,00 Annahme Höchstpension

Monatlicher Nettobezug bei Pensionsantritt3.100,00
monatliche Nettopension vom Staat1.400,00
Fehlbetrag in der Pension1.700,00

Die Absicherung dieser Pensionslücke erfolgt durch eine Firmenpensionszusage.