Personalnot

Stammpersonal binden und Mitarbeiter finden

Stammpersonal schützen durch Mitarbeiterbindung


Es passiert ständig: Mitarbeiter werden abgeworben.
Für jene, die bereits vor 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, gilt die „Abfertigung alt“:  bis zu 12 Monatsbezüge Abfertigungsanspruch und dessen Verlust bei Selbstkündigung. Durch das neue Abfertigungsrecht wurde die Mobilität der Mitarbeiter erhöht.

Was lange als positiv bewertet wurde, erweist sich jetzt als massives Problem. Mehr Lohn zu bezahlen, schützt vor Abwerbung nur kurzfristig. Unsere Lösung: Betriebstreue durch Vorsorge.

Wie geht das?

1.  Sie legen das Geld in den ,,Vorsorgetopf“ (Versicherungspolizze) des Mitarbeiters.

2.  Bleibt der Mitarbeiter, erhält er eine ordentliche und lebenslange Firmenpension.

3.  Geht der Mitarbeiter in den ersten drei Jahren, steht der Firma das Kapital aus der Versicherung wieder zur freien Verfügung.              Geht der Mitarbeiter nach den ersten drei Jahren, hat er Anspruch auf 50% des vorhandenen Kapitals, der Rest bleibt im Unternehmen.

Sinnvoll ist ein jährlicher Vorsorgebeitrag in der Höhe eines Bruttomonatsbezuges. Der Beitrag geht Brutto für Netto in den Pensionstopf, und das für Sie ohne Lohnnebenkosten.

Der „richtige“ Zeitpunkt ist so früh als möglich. Je mehr Geld im Vorsorgetopf zur Verfügung steht, umso stärker ist die Bindung. Das finanzielle Risiko für Sie ist gering, da die finanziellen Mittel bei Selbstkündigung des Mitarbeiters an Sie zurück gehen.

Bleibt Ihnen der Mitarbeiter bis zur Pension treu, so erhält er aus seiner betrieblichen Vorsorge eine lebenslange Firmenpension. Wertgeschätzt bis zur Pension.

Lesen Sie unsere aktuelle Broschüre zum Thema!

 

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für den Wirt: Betriebstreue durch Vorsorge
für die Köchin: Vorsorge durch Betriebstreue

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Betriebstreue durch Vorsorge…
die mit jedem KM wächst!